Antrag auf die Genehmigung für Aufnahmen und/oder Fotografieren auf dem Gebiet des Nationalparks

Öffentliche Institution „Nationalpark – Plitvicer Seen“
Einholung der Genehmigung für Aufnahmen und Fotografieren innerhalb des Nationalparks Plitvicer Seen

*Besucher, die Fotos für private Zwecke machen, brauchen keine Erlaubnis dafür. Der Einsatz ferngesteuerter Flugkörper für Luftaufnahmen ist nicht zulässig

PROTOKOLL

1. Antrag auf die Genehmigung für Aufnahmen und/oder Fotografieren auf dem Gebiet des Nationalparks
Der Antragsteller hat den Antrag spätestens 20 Tage vor dem Beginn des Aufnehmens und/oder des Fotografierens zu stellen. Der Antrag hat Folgendes zu enthalten:

  1. Den vollen Namen, die Adresse und den Kontakt der verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, die das Aufnehmen und/oder Fotografieren vorhat
  2. Den Grund und Zweck der Aufnahmen
  3. Kurzes Szenario
  4. Liste der Teammitglieder (Vorname und Name, persönliche Identifikationsnummer oder Passnummer)
  5. Geplantes Datum der Ankunft und die Zeit des Aufnehmens und/oder des Fotografierens
  6. Automarke und Autokennzeichen, wenn der Antragsteller die Einfahrt in das Besuchersystem des NP plant, das für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist  oder sich in der strengen Schutzzone befindet
  7. Datum und Unterschrift der verantwortlichen Person

Der Antrag kann per Post auf die Adresse geschickt werden
Javna ustanova
Nacionalni park Plitvička jezera
Znanstveno – stručni centar „Dr. Ivo Pevalek“
Josipa Jovića 19
53231 Plitvička Jezera
Hrvatska

oder elektronisch auf die Adresse:
zahtjev@np-plitvicka-jezera.hr

2. Genehmigung – Gemäß der Richtlinie zum Schutz und zur Erhaltung des Nationalparks Plitvicer Seen (Amtsblatt Narodne novine 80/21) ist die öffentliche Institution „Nationalpark Plitvicer Seen“ für die Erteilung der Genehmigung für das Aufnehmen und/oder Fotografieren zuständig. Die Genehmigung wird für den angegebenen Zeitraum erteilt, wobei dieser auch eingeschränkt oder verkürzt werden kann, wenn die zuständige Behörde einschätzt, dass der beantragte Zeitrahmen für die Umsetzung des Projektes nicht realistisch ist. Die Genehmigung kann auch aufgehoben und das Aufnehmen und/oder Fotografieren unterbrochen werden, wenn der Antragsteller die in der Genehmigung vorgegebenen Bedingungen nicht einhält.

Die Genehmigung wird mittels eingeschriebenen Briefes zugestellt oder dem Antragsteller auf dem Gebiet des Nationalparks ausgehändigt, wobei der Antragsteller den Empfang der Genehmigung schriftlich bestätigt. Durch seine Unterschrift nimmt der Antragsteller die vorgegebenen und vorgeschriebenen Bedingungen an.

3. Bedingungen – Gemäß Artikel 36 der Richtlinie zum Schutz und zur Erhaltung des Nationalparks Plitvicer Seen (Amtsblatt Narodne novine 80/21) ist auf dem Gebiet des Nationalparks das Aufnehmen und/oder Fotografieren erlaubt, wenn dadurch die Unberührtheit der Natur nicht gefährdet wird und die natürlichen Prozesse nicht beeinflusst werden. Die durch die Genehmigung vorgeschriebenen Bedingungen sind:

  1. Die Bewegungen auf dem Gebiet des Parks sind ausschließlich in Begleitung eines Naturschützers erlaubt
  2. Beim Aufnehmen und/oder Fotografieren sind die Änderungen des vorgefundenen Zustandes im Naturschutzgebiet und die Bewegungen außerhalb gekennzeichneter Wanderwege nicht erlaubt
  3. Pflanzenpflücken, Beunruhigung der Tiere und Beschädigung von Travertin und anderen Felsen sind nicht erlaubt
  4. Der Einsatz ferngesteuerter Flugkörper für Luftaufnahmen ist nicht zulässig
  5. Die Genehmigung wird auf einen begrenzten Zeitraum erteilt

Neben vorgeschriebenen Bedingungen ist der Antragsteller verpflichtet, auch weitere durch das Naturschutzgesetz und die Verordnung über die innere Ordnung des Nationalparks vorgeschriebenen Regeln einzuhalten.

4. Preisliste – für das gewerbliche Aufnehmen und/oder Fotografieren ist folgende Preisliste gültig:

Tätigkeit Preis in EUR mit PDV (MwSt.)
1 Aufnahmestunde

130,00 €

1  Tag des Aufnehmens (von 0 bis 24 Uhr am Tag des Aufnehmens)

400,00 €

1 Tag des Fotografierens (von 0 bis 24 Uhr am Tag des Fotografierens)

130,00 €

Begleitung des Naturschützers (1 Stunde)

20,00 €

Fester Umstellungskurs: 1 Euro = 7,53450 Kuna

Die genannten Preise schließen die Bezahlung der Eintrittskarte nach der gültigen Preisliste für die Eintrittskarten nicht aus.
Die Vergütung für das Aufnehmen wird im Voraus auf Grundlage des Angebots (Vorrechnung) und des Aufnahme-/Fotoplans aus der Genehmigung geleistet.

5. Ablehnung des Antrags – die öffentliche Institution „Nationalpark Plitvicer Seen“ behält sich die Ablehnung des Antrags vor. Die Ablehnung des Antrags soll schriftlich erfolgen und begründet werden. Die Hauptgründe für die Ablehnung des Antrags sind:

  1. Die Aktivitäten und Methoden des Aufnehmens und/oder des Fotografierens können einzelne Teile der Naturschutzgebiete  gefährden oder natürliche Prozesse beeinträchtigen (z.B. Einsatz ferngesteuerter Flugkörper, Gang auf Barrieren, Ausbau der Konstruktionen, die einzelne Naturteile beschädigen können, Nutzung leistungsstarker Nachtbeleuchtung usw.)
  2. Aufnahmen für Werbekampagnen
  3. Der Zweck des Aufnehmens ist für die Plitvicer Seen als das Naturschutzgebiet nicht geeignet (z.B. Film- und Videoaufnahmen oder Fotografieren für Zwecke der Werbung für Geländewagen oder Jagdzubehör, erotische Aufnahmen, Aktionsfilme, Inhalte in Zusammenhang mit Adrenalinsportarten sowie die Werbung für den Besuch der für Besucher gesperrten Teile des Nationalparks usw.) und könnte dadurch den Ruf der öffentlichen Institution gefährden oder beim Besucher falsche Vorstellungen von der primären Funktion und Bedeutung des Naturschutzgebietes aufkommen lassen.
  4. Wenn für die Aufnahmen und/oder Fotografieren das Besuchersystem in Zeiten des erhöhten Besucherstroms teilweise oder vollständig gesperrt werden soll.
  5. Der Antrag ist nicht rechtzeitig gestellt worden.