Der Nationalpark Plitvicer Seen wurde vor nunmehr 75 Jahren zum Schutzgebiet erklärt und feiert im Jahr 2024 auch den 45. Jahrestag, seitdem er in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde. Dieser bedeutende Moment ereignete sich am 26. Oktober 1979, als das Welterbekomitee (World Heritage Committee – WHC) den Nationalpark Plitvicer Seen als damals einzige Naturerbestätte für die Aufnahme in die Welterbeliste nominierte.
Hierbei ist erwähnenswert, dass diese Eintragung des Nationalparks in die Liste mehrere Jahre nach der Verabschiedung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972) und nur ein Jahr nach der Eintragung dieser Stätte als Kultur- und Naturerbe (als Naturerbe waren damals lediglich der Yellowstone-Nationalpark und die Galápagos-Inseln eingetragen) erfolgte. Bereits 1976 wurde das Übereinkommen von 24 Ländern ratifiziert, 2017 steigt die Anzahl der Unterzeichnerländer bereits auf 193. Eine der wichtigsten Überlegungen und die Grundlage für die Annahme des Übereinkommens war die Behauptung, dass der Verfall oder das Verschwinden eines beliebigen Teils des Kultur- und Naturerbes eine Verarmung des Erbes aller Nationen der Welt darstelle! Gegenwärtig befinden sich insgesamt 1092 Stätten auf der Welterbeliste, davon gibt es lediglich 209 Naturerbestätten Die meisten Stätten auf der Liste (514) liegen in den Regionen Europa und Nordamerika.
Diejenigen Stätten, die in die Welterbeliste aufgenommen werden, müssen von außergewöhnlichem universellem Wert (Outstanding Universal Value) sein, bzw. jede Stätte hat mindestens eines von insgesamt 10 Kriterien zu erfüllen, um ihren Wert zu bestätigen. Bis 2004 wurden die Kriterien in sechs kulturelle und vier natürliche Kriterien (i bis iv) unterteilt und nach der Überarbeitung der Leitlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention zu zehn Kriterien zusammengefasst (die natürlichen Kriterien werden seitdem mit den Zahlen von vii bis x gekennzeichnet). Jedes Kriterium hat seine eigene Beschreibung, und die heutigen Stätten erfüllen somit mindestens eines der oben genannten Kriterien, oft sogar mehrere.
Im April 1979 erhielt die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization – UNESCO) einen Antrag zur Aufnahme des Nationalparks Plitvicer Seen in die Welterbeliste. Die Beschreibung dieser Stätte, die historischen Merkmale, die geologischen Besonderheiten sowie der wichtigste Teil des Dokuments, die Begründung für die Aufnahme in die Welterbeliste, wurden im Auftrag des Nationalparks Plitvicer Seen von Aleksandar Brnek-Kostić in Zusammenarbeit mit dem Ingenieur Stahan vom Staatlichen Institut für Naturschutz zusammengetragen. Die Autoren beschreiben die Sinterbarrieren, die das Flusstal teilen, die biologischen und ökologischen Bedingungen, die für das Wachstum der Sinterbarrieren notwendig sind, und ergänzen ihre Beschreibung der Besonderheiten durch gut erhaltene Wälder und eine artenreiche Tierwelt. Dem Aufnahmeantrag waren verschiedene Karten (geologische, pedologische, phytozänologische Karten, das Längsprofil des Sees) und Fotodokumentationen beigefügt. Wie auch heute noch üblich, gibt die Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature – IUCN) bei der Bewertung des Antrags zur Aufnahme in die Welterbeliste eine Stellungnahme zum Antrag ab. Sie gelangte zum Schluss, dass der Nationalpark Plitvicer Seen insbesondere wegen der „ungestörten Bildung von Tuff“, die den Landschaftscharakter und das Wassersystem prägt, in die Welterbeliste aufgenommen werden sollte. Dieser Prozess steht voll und ganz im Einklang mit dem Kriterium ii, das sich auf den kontinuierlichen Prozess der Entwicklung von Pflanzen- und Tiergemeinschaften, Landformen sowie Meeres- und Süßwasserkörpern bezieht. Als sekundäre Gründe für die Aufnahme hebt die IUCN das Kriterium hervor, das sich auf die Wechselwirkungen zwischen dem Menschen und seiner natürlichen Landschaft bezieht, sowie das Kriterium iii, das eine außergewöhnliche Kombination natürlicher und kultureller Elemente einschließt.
Die heutigen Kriterien, nach den der Nationalpark Plitvicer Seen als außergewöhnlicher universeller Wert angesehen wird, sin die Kriterien Charta zur Aufnahme des Nationalparks Plitvicer Seen in die Welterbeliste vii, viii und ix.
Im neuen Bewirtschaftungsplan wird festgestellt, dass durch das Zusammenspiel von Wasser, Luft, geologischem Untergrund und den Organismen und dank der besonderen physikalisch-chemischen und biologischen Bedingungen eine Tuffbildung ermöglicht wird, mit welcher die Wasserläufe behindert werden und die Entstehung einer ganzen Reihe von Seen, Barrieren und Wasserfällen ermöglicht wird. Ihr Die außergewöhnlicher universeller Wert besteht in der Gesamtheit dieser Prozesse und ihrer einzigartigen Ökologie gepaart mit der außergewöhnlichen Schönheit dieser Region.
Die Vision des größten und ältesten Nationalparks schließt eine Zukunft ein, in der der Nationalpark auch weiterhin zum UNESCO-Welterbe zählt, was sicherlich sowohl die Wahrung seines außergewöhnlichen universellen Werts, als auch die Erfüllung der beschriebenen Kriterien einschließt. Gegenwärtig ist es äußerst wichtig, die Plitvicer Seen nicht nur als Naturerbe mit einem außerordentlichen Wert für Kroatien, sondern auch als Erbe mit einer Bedeutung für die gesamte Welt zu verstehen.